Hausordnung

(genehmigt durch die Schulkonferenz vom 19.01.2026)
1. Unterrichts- und PausenzeitenVerkürzter Unterricht
1. Std.    8.00 – 8.45 Uhr8.00 – 8.30 Uhr       
2. Std.    8.55 – 9.40 Uhr   (1. Hofpause)8.35 – 9.05 Uhr
3. Std.  10.00 – 10.45 Uhr                                  9.10 – 9.40 Uhr   (1. Hofpause)
4. Std.  10.55 – 11.40 Uhr   (2. Hof- und Essenspause)10.00 – 10.30 Uhr
5.Std.   12.15 – 13.00 Uhr  10.35 – 11.05 Uhr 
6. Std.  13.10 – 13.55 Uhr                               11.10 – 11.40 Uhr   (2.Hof- und Essenspause)
7. Std.  14.05 – 14.50 Uhr                               12.00 – 12.30 Uhr   
8. Std.  15.00 – 15.45 Uhr

2.   Wir kommen pünktlich zur Schule. Die erforderlichen Arbeitsmaterialien einschließlich zweckentsprechender und angemessener Bekleidung bringen wir in ordentlichem Zustand mit. Kleidungsstücke mit Aufdrucken o. ä., die rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Aussagen machen oder den Schulfrieden und das tolerante Miteinander gefährden, sind verboten. Kapuzen, Mützen, Kopfbedeckungen o.ä. sind im Schulgebäude/Turnhalle abzulegen.

3.   Wir achten auf Ruhe und Sauberkeit im Schulhaus, in den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände. Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Schuleigentum und persönlichem Eigentum anderer um. Bei mutwilligen Zerstörungen und Verschmutzungen in den Unterrichtsräumen, Fluren, sanitären Einrichtungen sowie auf dem Schulhof werden die SchülerInnen zur Verantwortung gezogen. Sie müssen die entsprechenden Schäden in Ordnung bringen oder die Reparatur bezahlen. Außerdem werden sie bei aufwendigen oder umfangreichen Schäden zu Wiedergutmachungsarbeiten verpflichtet.

4.   Die Schüler verhalten sich kameradschaftlich und hilfsbereit zueinander, befleißigen sich eines gepflegten Umgangstones, grüßen und begegnen Erwachsenen achtungsvoll und höflich. Weisungen der Lehrer und des technischen Personals ist Folge zu leisten.

5.   Das Schulgelände betreten die Schüler durch das Tor Landstraße 40.

6.   Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, E-Rollern/Scooter und Krafträdern ist untersagt. Die Fahrräder bzw. E-Roller/Scooter werden auf der dafür vorgesehenen Fläche im verkehrssicheren Zustand abgestellt und angeschlossen. Die Fläche betreten wir nur zum Abstellen und Abholen des Fahrrades bzw. E-Rollers/Scooters.

7.   Die Verkehrssicherheit und ordnungsgemäße Sicherung der Fahrräder und E-Roller/Scooter werden stichprobenartig kontrolliert.

8.   Vor dem Unterrichtsbeginn legen die Schüler ihre Arbeitsmittel geordnet am Platz zurecht. Die Oberbekleidung ist abzulegen. Für ordnungsgemäß abgelegte Bekleidung besteht Versicherungsschutz. Wertsachen sind aus den Sachen zu entfernen.

9.   Unterrichtsräume werden prinzipiell nach dem Verlassen vom Lehrer verschlossen.

10. Mit der Einführung des Klassenraumprinzips sind die Klassen für die Sauberkeit, Ordnung und Ausgestaltung ihrer Räume größtenteils selbst verantwortlich (betrifft nicht die tägliche Reinigung).

11.  Hofpausen dienen der Erholung und Entspannung. Wir verhalten uns allen gegenüber rücksichtsvoll, um jegliche Unfälle zu vermeiden! Das Werfen von Gegenständen (z. B. Schneebällen) auf dem Schulgelände ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten! Dieses Anliegen unterstützt die Lehreraufsicht. Die kleinen Pausen dienen zur Vorbereitung auf den Unterricht, nicht zum Aufenthalt auf dem Schulhof und den Fluren.

12.  Die Benutzung und das Aufhalten in den Toilettenkabinen ist aus hygienischen und Sicherheitsgründen nur einzeln zulässig. Zum Schutz der Privatsphäre und des Schulfriedens werden Verstöße mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

13.  Zum Mittagessen gehen die Essenteilnehmer in den Speisesaal. Vor der Esseneinnahme legen wir die Oberbekleidung ab. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Platz sauber verlassen und das Geschirr ordentlich abgestellt wird.

14.  Bei Regenwetter wird durch ein zusätzliches Klingelzeichen der Aufenthalt in der Aula/Theatertreppe/Speiseraum im Schulhaus signalisiert! Die Aufsicht ist durch die Fachlehrer wahrzunehmen.

15.  Das Schulgelände darf von den Schülern nur mit Genehmigung eines Lehrers verlassen werden. Freistunden enden mit dem Klingelzeichen der betreffenden Unterrichtsstunde.

16.  Nach Unterrichtsschluss, nach Erledigung der Hausaufgaben bzw. nach Beendigung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist das Schulgelände sofort zu verlassen. Schüler, die mit der Essenpause Unterrichtsschluss haben und am Schulessen teilnehmen, verlassen den Schulhof nach der Esseneinnahme.

17.  Der Bereich vor dem Eingang ist als Durchgang freizuhalten (kein Zustellen mit Fahrrädern/rauchfreie Zone/das Passieren des Gehweges muss ermöglicht sein).

18.  Rauchen, E-Zigaretten, Alkohol, Energydrinks bzw. koffeinhaltige Getränke und andere Drogen (nach dem Betäubungsmittelgesetz) sowie das Mitführen von Waffen, sind bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Dasselbe gilt für das Kaugummikauen während des Unterrichts. Das Mitbringen von Gegenständen, die nicht für den Unterricht benötigt werden, erfolgt auf eigene Gefahr       (Smartphone, Smartwatch, Bluetooth- und internetfähige Endgeräte, …). Gewährleistung für eventuelle Folgen hierdurch wird nicht übernommen. Smartphone, Smartwatch, Bluetooth- und internetfähige Endgeräte sind auf dem Schulgelände abzuschalten und verdeckt zu tragen. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät eingezogen und bis zur Abholung durch die Eltern bei der Schulleitung verschlossen aufbewahrt.

19.  Zum Verbot von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen nach RS 12/99 vom 8.6.99:
a) Verboten sind:
19.1. Alle Schusswaffen

  • Gas- und Schreckschusspistolen,
  • Reizstoff- und Signalwaffen sowie
  • Luftdruckwaffen jeder Art einschließlich sog. „Soft-Air-Pistolen“ sowie Schussapparate (z. B. Bolzenschussapparate)

19.2. Nachbildungen von Schusswaffen (auch historischer Schusswaffen), sog. Sammlerstücke sowie sonstige Attrappen von Schusswaffen. Dies gilt ebenfalls für täuschend echte Spielzeugpistolen und Fundstücke (z.B. aus Militärbeständen).

19.3.   Alle Hieb- und Stoßwaffen sowie alle Wurfwaffen

  • Messer, Fahrtenmesser, Taschenmesser und Dolche einschließlich der Spring- bzw. Klapp- und Fallmesser, Schwerter und Macheten,   
  • Schlagringe, Schlagstöcke, Stahlruten, sog. Totschläger sowie
  • alle Wurfwaffen (sog. Wurfsterne oder Wurfpfeile).

19.4.   Alle sonst gefährlichen oder waffenähnlichen Gegenstände

  • Baseballschläger, Metallrohre, sog. Elektroschockgeräte,
  • gefährliche Werkzeuge, wie z. B. Hämmer, Äxte, Feilen oder medizinische Werkzeuge (z. b. Spritzbestecke oder sog. Einwegspritzen),
  • Munition oder Geschosse, Feuerwerkskörper jeder Art,
  • entzündbare oder explosive Stoffe oder anderweitig gefährliche Chemikalien,
  • Handschellen
  • Sprühdosen mit Reizgasen oder –stoffen,
  • Bogenschießgeräte, Katapulte und Blasrohre (auch als Sportgeräte) sowie
  • Gegenstände, die durch Umformen oder anderweitiges Bearbeiten zu einem gefährlichen Gegenstand geworden sind.

b) Kontrolle und andere schulische Maßnahmen

Besteht gegenüber Schülerinnen und Schülern der begründete Verdacht, dass den Verboten nicht entsprochen wird, ist die Schule zu Kontrollen gemäß Nummer 4 des Rundschreibens 12/99 berechtigt oder nach den Umständen des Einzelfalls verpflichtet, die Polizei herbeizurufen. Das gilt auch für den Verdacht auf Einnahme und Besitz von “anderen Drogen“.

  • Waffen oder verbotene Gegenstände werden nur an Eltern bzw. die Polizei übergeben.

Anmerkung:

Das Waffenverbot bezieht sich auch auf den Fakt des Selbstschutzes. Schülerinnen und Schüler sollen sich bei möglichen Kenntnissen über Gefährdungen bzw. mitgeführte Waffen oder ähnliche Gegenstände vertrauensvoll an eine Lehrkraft oder ihre Eltern wenden.